ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an
24.04.2023
EQS-News: ENCAVIS AG/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/ESG ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex(DCGK) an 24.04.2023/ 15:23 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung
ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an
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EQS-News: ENCAVIS AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/ESG Corporate News
Encavis AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an
Hamburg, 24. April 2023 – Der im MDAX notierte Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG (ISIN: DE0006095003, Prime Standard, Börsenkürzel: ECV) veröffentlicht mit der Einladung zur, ausschließlich in physischer Präsenz, in Hamburg stattfindenden Hauptversammlung (HV) am 1. Juni 2023 zahlreiche Vorabinformationen. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie und zur langfristigen, nachhaltigen und wertschaffenden Entwicklung der Encavis AG. Die Vergütung des Vorstands orientiert sich dabei maßgeblich an der Größe und wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, den Herausforderungen des Marktes sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung strategisch wichtiger Unternehmensziele leisten. Die bis zum Ende des Jahres 2027 kommunizierten langfristigen, strategischen Wachstumsziele der Gesellschaft bilden dabei wichtige Leistungsgrößen, insbesondere für die kurzfristige, aber auch langfristige variable Vergütung. Zur Bestärkung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der noch engeren Anbindung der Vorstandsvergütung an die Nachhaltigkeitsziele sowie der damit verbundenen ESG-Orientierung wird bereits jetzt schon in Tagesordnungspunkt 7 (TOP 7) der Hauptversammlung, frühzeitig eine erneute „Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands“ vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat, gestützt auf die Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses, das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, vorbehaltlich der Billigung durch die Hauptversammlung, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 weiterentwickelt. Die Anpassungen betreffen insbesondere: • Die langfristige variable Vergütungskomponente umfasst neben dem bereits eingeführten langfristigen Aktienoptionsprogramm künftig zusätzlich eine eigene ESG-Komponente. • Die langfristige variable Vergütung übersteigt die kurzfristige variable Vergütung bereits im Zeitpunkt der Zuteilung. • Die Vorstandsdienstverträge enthalten eine Clawback-Klausel. • Die Vorstandsdienstverträge enthalten ein Abfindungs-Cap. Das vorliegende Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder rückwirkend für sämtliche Vergütungskomponenten ab dem 1. Januar 2023 sowie für alle neu abzuschließenden oder zu verlängernden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und im Falle einer Wiederbestellung, bis ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt wird. Die Vergütung des Vorstands der Encavis setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die festen Bestandteile bestehen aus dem erfolgsunabhängigen Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile setzen sich aus einer kurzfristigen variablen Vergütung (Jahresbonus) und zwei langfristigen variablen Vergütungskomponenten, der aktienoptionsbasierten Vergütung (virtuelles Aktienoptionsprogramm "AOP") und einer ESG-Komponente (Bonus), zusammen. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile bei Zugrundelegung einer Zielerreichung von 100 % für die variablen Vergütungskomponenten wie folgend zusammen:
Weitere bereits vom Aufsichtsrat avisierte Veränderungen in den Ausschussbesetzungen folgen der Maßgabe, die Position des Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils mit unabhängigen Aufsichtsrats-mitgliedern zu besetzen. Unverändert behält Frau Isabella Pfaller den Vorsitz im Prüfungs- und ESG-Ausschuss. Die Erweiterung des Aufgabenumfangs des bisherigen Prüfungsausschusses, um die strategisch entscheidende Thematik der Nachhaltigkeit, spiegelt sich nun auch in der entsprechenden Benennung wider. Neu in diesen Ausschuss soll Dr. Rolf Martin Schmitz einziehen neben den beiden weiteren Ausschuss-mitgliedern Prof. Fritz Vahrenholt und Dr. Marcus Schenck. Herr Albert Büll kandidierte bereits auf der vorherigen HV des Jahres 2022 für eine Wiederwahl von nur zwei Jahren in den Aufsichtsrat, um den planmäßigen Wechsel bzw. durch die gestaffelte Wahl einzelner Mitglieder zum Aufsichtsrat diesen Prozess bewusst zu entzerren – so wird der Weg zu einem sogenannten „Staggered Board“ bei der Encavis AG fortgeschrieben. https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.encavis.com
24.04.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
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Unternehmen: | ENCAVIS AG |
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