Good governance

Wir glauben an die Grundsätze 
guter Unternehmensführung

Die Einhaltung von Regeln – gesetzliche Bestimmungen sowie unternehmensinterne Richtlinien – hat einen hohen Stellenwert

Compliance-Verstöße können große Einflüsse auf unsere Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg haben. Um diesen erheblichen Schäden vorzubeugen, hat der Vorstand der Encavis AG ein Compliance-Management-System entwickelt, welches die Interessen aller Beteiligten schützt. Die Einhaltung der Compliance ist für unsere Organe, Führungskräfte und Mitarbeitenden essentiell. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen von Geschäftspartnern, Aktionären und dem Kapitalmarkt in das Unternehmen zu stärken. Das Compliance Management steuert auf Grundlage der ISO 37301 diverse Maßnahmen zu definierten Compliance-Themenfeldern. Es ist zentrale Anlaufstelle für jegliche Compliance-Fragen.

Nur, was gut für alle ist,
ist auch gut genug für uns.

Unsere Unternehmensführung (Corporate Governance) hat klare Grundsätze. Sie sind darauf ausgerichtet, den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert der Encavis AG langfristig und nachhaltig zu steigern. In diesem Sinne orientieren wir uns am Deutschen Corporate Governance Kodex.

Verhaltensrichtlinien

Encavis Code of Conduct

Der Code of Conduct der Encavis AG baut auf den täglich bei Encavis gelebten Werten auf und beinhaltet sämtliche Standards und Grundwerte, an denen wir uns orientieren. Der Kodex dient als klare und verbindliche Richtlinie für die Unternehmensführung sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Encavis Business Partner Code of Conduct

Der Business Partner Code of Conduct dient als Basis für Geschäftsbeziehungen zwischen der Encavis AG und ihren Geschäftspartnern. Er beinhaltet die Anerkennung allgemeiner internationaler Abkommen und Standards. Des Weiteren gelten die Achtung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Einhaltung grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit Encavis.

Know your customer

Gewissenhaftes Onboarding von Geschäftspartnern

Wir sind gründlich. Besonders, wenn es um die Auswahl und Überprüfung von möglichen Geschäftspartnern geht. Besonders genau schauen wir hin bei eventuellen Korruptions- und Betrugsrisiken. Anhand geldwäscherechtlicher Anforderungen lässt sich die Identifizierung der Geschäftspartner überprüfen. Je nach Geschäftsbereich können sich die Anforderungen im Prozess unterscheiden. Das Ziel ist finanzielle Schäden und Reputationsrisiken zu vermeiden.

Vergütungssysteme und Vergütungsbericht

Die Vergütungssysteme für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Encavis AG richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in den §§ 87, 87a, § 113 und 120a AktG. Darüber hinaus werden die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG berücksichtigt

Das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Encavis AG wurde von der Hauptversammlung am 05. Juni 2024 mit einer Mehrheit von 59,46 % des vertretenen Kapitals gebilligt.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie und zur langfristigen, nachhaltigen und wertschaffenden Entwicklung der Gesellschaft. Hier kannst du das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Encavis AG aufrufen:

Das aktuelle Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung am 01. Juni 2023 mit einer Mehrheit von 98,85 % des vertretenen Kapitals gebilligt.

Das Vergütungssystem ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Vergütung stellt die Gewinnung von Kompetenz und die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat in der Überwachung sicher, was der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zugutekommt. Hier kannst du das aktuelle Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der Encavis AG aufrufen:

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der Hauptversammlung am 05. Juni 2024 mit einer Mehrheit von 61,45 % des vertretenen Kapitals gebilligt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG haben gemäß den gesetzlichen Anforderungen in § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Die Encavis AG hat sich dazu entschieden, den jährlichen Vergütungsbericht durch den Abschlussprüfer auch materiell über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 S. 1 und § 2 AktG hinaus prüfen zu lassen.

Den aktuellen Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers kannst du hier abrufen.

Börsennotierte Gesellschaften haben mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates (§ 113 AktG) und über die Vergütung der Mitglieder Vorstands (§120a AktG) einen Beschluss zu fassen. Darüber hinaus sind die neben dem jeweiligen Hauptversammlungsbeschluss über die Billigung der Vergütungssysteme auch die Vergütungssysteme als solche auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen.

Hinweisgebersystem

Die Encavis AG und ihre Tochtergesellschaften bekennen sich zu den Grundsätzen einer guten, den Rechtsvorschriften entsprechenden, verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung (Corporate Governance). Das anonyme Hinweisgebersystem der Encavis AG (EQS.safe channel) gibt dir die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Nachverfolgung und Aufdeckung beizutragen. Über das anonyme Hinweisgebersystem der Encavis AG kannst du beispielsweise Hinweise zu folgenden Themen geben: Bestechung, Korruption, Schmiergelder Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung Kartellrechtliche Probleme

Meldung von Hinweisen 

Wir sind für jeden Hinweis auf potenzielle Verstöße dankbar

Für die Meldung von Hinweisen oder Verstößen steht neben dem Hinweisgebersystem, welches eine anonyme Meldung gewährleistet, auch der direkte Kontakt zum Compliance-Management zur Verfügung. Jede Meldung wird vertraulich behandelt und ernsthaft verfolgt. Werden Compliance-Verstöße festgestellt, arbeitet die Encavis AG an der Aufklärung und gewährleistet neben der Überprüfung der Prozesse eine stetige Optimierung des internen Compliance-Management-Systems.  

Natalie Grüber

Director Legal