Stimmrechtsmitteilungen
Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist jede natürliche oder juristische Person (Meldepflichtiger), die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20% 25%, 30%, 50% oder 70% der Stimmrechte an einem Unternehmen erlangt, dazu verpflichtet, dies dem Emittenten sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen.
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per E-Mail an ir@encavis.com
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