Die „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ verpflichtet die Encavis Portfolio Management GmbH als Anlageberater, in vorvertraglichen Informationen darüber zu informieren, wie die Encavis Portfolio Management GmbH bei ihrer Anlageberatungstätigkeit Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Das vorliegende Dokument dient der Umsetzung der zuvor genannten Offenlegungspflicht der Encavis Portfolio Management GmbH.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens und damit auf den Wert einer Investition haben können. Nachhaltigkeitsrisiken finden ihren Niederschlag in den bestehenden Risikoarten und können als treibender Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wird auch als sog. „outside-in“ Betrachtung bezeichnet, da es um die Bewertung geht, ob und wie Ereignisse aus dem Bereich Nachhaltigkeit, die Ursprung und Ursache entweder außerhalb des Investitionsobjektes oder in dessen Unternehmensführung haben, die wirtschaftliche Entwicklung des Investitionsobjektes negativ beeinflussen und damit ggf. die Rendite der Investition schmälern können (z.B. Extremwetterereignisse, andere Folgen des Klimawandels wie z.B. Probleme in Lieferketten sowie auch soziale Unruhen, Steuerhinterziehung oder Korruption etc.).
Die Encavis Portfolio Management GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung zum Erwerb von EE-Kraftwerken bzw. Betriebsgesellschaften. Vor der Aussprache einer Anlageempfehlung werden von spezialisierten Dienstleistern Due Dilligence Prüfungen durchgeführt und deren Implikationen bewertet. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken – je nach Wunsch des Kunden – entweder durch Analyse der ggf. vorliegenden Umweltgutachten oder im Rahmen einer speziellen Due Diligence, die auch Nachhaltigkeitsrisken abdeckt, betrachtet. Im Rahmen der Anlageberatung bewertet die Encavis Portfolio Management GmbH auf dieser Basis das Finanzinstrument inklusive aller Chancen und Risiken und bezieht dabei auch Nachhaltigkeitsrisiken in die Bewertung mit ein.
Nachhaltigkeitsrisiken können einen negativen Einfluss auf die erwartete Rendite eines EE-Kraftwerks bzw. der Betriebsgesellschaft haben. Nach einer Investition in ein EE-Kraftwerk bzw. in die Betriebsgesellschaft können tatsächlich eintretende Nachhaltigkeitsrisiken zu Abweichungen führen, die im Extremfall die tatsächliche Rendite des EE-Kraftwerks bzw. der Betriebsgesellschaft negativ beeinflussen können.
Bei einer Anlageberatung zu einem Verkauf von EE-Kraftwerken bzw. Betriebsgesellschaften berücksichtigt die Encavis Portfolio Management GmbH keine Nachhaltigkeitsrisiken; nach dem Verkauf eines EE-Kraftwerks kann ein künftiges Eintreten von Nachhaltigkeitsrisiken keinen Einfluss mehr auf die Rendite für den Kunden haben, weswegen die Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitsrisiken nicht relevant ist.
Bei der Anlageberatung zu OTC-Finanzderivaten – konkret zu Zinsabsicherungen und zu Financial PPAs – berücksichtigt die Encavis Portfolio Management GmbH Nachhaltigkeitsrisiken ebenfalls nicht. Zunächst sind – mit Blick auf die oben angeführte Definition von Nachhaltigkeitsrisiken – Finanzderivate keine Unternehmen und die von der Encavis Portfolio Management GmbH beratenen Absicherungsgeschäfte keine klassischen Investitionen. Aus Sicht der Encavis Portfolio Management GmbH sollte daher bei der Frage, ob Nachhaltigkeitsrisiken ein Finanzderivat negativ beeinflussen können, darauf abgestellt werden, ob Nachhaltigkeitsrisiken die Gegenpartei eines Derivategeschäfts derart beeinflussen können, dass dadurch die Risiken für das Finanzderivat steigen. Bei einer solchen Betrachtung kommt die Encavis Portfolio Management GmbH zu dem Ergebnis, dass Nachhaltigkeitsrisiken zwar einen Einfluss auf das Risiko der Zahlungsunfähigkeit einer Gegenpartei haben können, dass aber aus einer möglichen Zahlungsunfähigkeit einer Gegenpartei nur dann ein wesentlicher Schaden entsteht, wenn eine Widereindeckung mit einem entsprechenden Derivatevertrag nur zu schlechteren Konditionen möglich ist. Auf dieses Wiedereindeckungsrisiko haben die Nachhaltigkeitsrisiken der Gegenpartei allerdings keinen Einfluss. Daher erachtet die Encavis Portfolio Management GmbH den Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf Finanzderivate als untergeordnet und berücksichtigt bei der Anlageberatung zu Zinsabsicherungen und zu Financial PPAs keine Nachhaltigkeitsrisiken. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Gegenpartei eines solchen OTC-Derivats in der Regel der Business Partner Code of Conduct der Encavis Gruppe ausgehändigt wird und ein entsprechendes Handeln von der Gegenpartei erwartet wird.
Nachhaltigkeitsrisiken können zwar grundsätzlich einen negativen Einfluss auf die erwartete Rendite einer Investition und auch eines Derivats haben. Aus den oben genannten Gründen wird dieser Einfluss bei Finanzderivaten aber als äußerst gering angesehen.
Datum Veröffentlichung: 01.02.2023 Datum letztmalige Aktualisierung: 01.02.2023 Erläuterungen zu Änderungen: Keine