Die „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ verpflichtet die Encavis Portfolio Management GmbH als Anlageberater, auf ihrer Internetseite darüber zu informieren, wie die Encavis Portfolio Management GmbH bei ihrer Anlageberatungstätigkeit die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Nachhaltigkeitsfaktoren sind dabei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei Investitionsentscheidungen wird auch als sog. „inside-out“ Betrachtung bezeichnet, da es hier darum geht zu bewerten, ob und wie Nachhaltigkeitsfaktoren, die Ursprung und Ursache innerhalb des Investitionsobjektes haben, auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Welt wirken (z.B. Ausstoß von Treibhausgasen, Wasserverschmutzung, gefährlicher Müll, Verstoß gegen Menschenrechte).
In der Anlageberatung bzgl. Investitionen in EE-Projekte und Finanzderivate ist die Encavis Portfolio Management GmbH dafür aufgestellt, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen zu betrachten. Ob und in welchem Umfang und auf Basis welcher konkreten Indikatoren nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen betrachtet werden, hängt von den Wünschen der Kunden ab. Da sich die Anlageberatung der Encavis Portfolio Management GmbH auf EE-Projekte sowie Finanzderivate bezieht – und nicht auf klassische Finanzinstrumente wie Fonds, Zertifikate oder Ähnliches – kann die Encavis Portfolio Management GmbH bei der Bewertung möglicher nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht auf Daten zurückgreifen, die von den Emittenten der Finanzinstrumente in standardisierter Form veröffentlicht werden. Vielmehr müssen mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eines Finanzinstruments im Rahmen der Due Diligences, die vor einer Anlageberatung durch spezialisierte Dienstleister durchgeführt werden, ermittelt werden.
Der Europäische Gesetzgeber hat diverse Indikatoren vorgegeben, die im Zuge einer Bewertung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionen berücksichtigt werden sollten. Für EE-Projekte und Finanzderivate sind jedoch nicht alle dieser Indikatoren sinnvoll anwendbar. Zur Bewertung von Umweltbelangen sieht die Encavis Portfolio Management GmbH den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen sowie auch die Artenvielfalt als besonders relevant an. In der Praxis stimmt sich die Encavis Portfolio Management GmbH bei neuen Mandaten in jedem Einzelfall mit den Kunden ab, welche Indikatoren im Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt werden sollen.
Da zu einem gegebenen Zeitpunkt in der Regel nur eine oder wenige EE-Projekte für eine Anlageempfehlung zur Verfügung stehen, findet durch die Encavis Portfolio Management GmbH kein Ranking der Projekte und auch kein kategorischer Ausschluss von Projekten auf Basis von Schwellenwerten für die Nachhaltigkeitsindikatoren statt. Vielmehr legt die Encavis Portfolio Management GmbH ihren Kunden im Rahmen der Anlageberatung die Ergebnisse der Bewertung der bei neuen Mandaten zuvor gemeinsam mit dem Kunden ausgewählten Indikatoren vor und der Kunde entscheidet dann – unter Berücksichtigung aller Aspekte betreffend die Erneuerbare Energien Projekte – ob eine Investition in dieses Projekt erfolgen soll oder nicht.
Bei Finanzderivaten können, sofern der Kunde das wünscht, ebenfalls gemeinsam mit dem Kunden ausgewählte Nachhaltigkeitsindikatoren berücksichtigt werden. Da die Finanzderivate, zu denen die Encavis Portfolio Management GmbH berät – konkret Zinsabsicherungen und Financial PPAs – selbst keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen haben, würde die Encavis Portfolio Management GmbH in diesem Fall in Abstimmung mit dem Kunden auf mögliche nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Gegenpartei des Derivatevertrages abstellen. Ob die vom Kunden gewünschten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen dabei in Form von Ausschlusskriterien oder in Form von zusätzlichen Bewertungskriterien bei der Auswahl einer Gegenpartei für einen Derivatevertrag zum Tragen kommen, wird im Einzelfall mit dem Kunden abgestimmt.
Datum Veröffentlichung: 01.02.2023 Datum letztmalige Aktualisierung: 01.02.2023 Erläuterungen zu Änderungen: Keine